Allgemeine Anforderungen an Piloten-Flugbücher aller Formate

Allgemeine Anforderungen

Im Gegensatz zu den Anforderungen für digitale Flugbücher sind diese Anforderungen allgemeiner Natur und gelten für alle Formate, d. h. sowohl für Papierbücher als auch für digitale Flugbücher, unabhängig von Format und Hersteller.

So muss beispielsweise jeder Datensatz Informationen über das Datum enthalten, an dem der Flug oder die FSTD-Session stattgefunden hat. Dies ist eine sehr grundlegende und allgemein gültige Anforderung.

Ein anderes, etwas spezifischeres Beispiel ist die Regelung, welche Pilotenfunktionen Instruktoren protokollieren müssen und in welchen Situationen sie PIC-Zeit aufzeichnen dürfen und in welchen nicht.

Beide Beispiele gelten für alle Formate von Flugbüchern und sind daher allgemeine Anforderungen. Das erste Beispiel ist breiter anwendbar, da es für jeden Eintrag, für jeden Piloten gilt. Das zweite Beispiel hingegen gilt nur für eine bestimmte Gruppe von Piloten und Einträgen.

Auszug aus dem Musterflugbuchformat in EASA AMC1 FCL.050 mit den wichtigsten obligatorischen Datenwerten.
Auszug aus dem Musterflugbuchformat in EASA AMC1 FCL.050 mit den wichtigsten obligatorischen Datenwerten.

AMC1 FCL.050 (a) Mindestangaben zu den geflogenen Flügen

In diesem Abschnitt von AMC1 sind die Werte aufgeführt, die immer erforderlich sind und bei jedem Flug im Flugbuch eingetragen werden müssen. Wir haben eine Übersicht über die obligatorischen, optionalen und bewährten Felder erstellt, die eingetragen werden müssen. Diese finden Sie auf der Seite über das Führen eines korrekten Flugbuchs.


AMC1 FCL.050 (b) Ausgeführte Piloten-Funktion

In diesem Abschnitt des AMC1 werden die Regeln für die Aufzeichnung der verschiedenen Arten von Flugzeiten erläutert. Dazu lohnt sich ein Blick auf unseren speziellen Glossareintrag über die Aufzeichnung von PIC-Zeit. Der Abschnitt behandelt die Aufzeichnung der PIC-Zeit (Pilot in Command), auch in spezifischeren Szenarien wie bei Soloflügen, Flügen unter Aufsicht, als Ausbilder oder als Prüfer. Auch Co-Piloten können unter bestimmten Bedingungen PIC-Zeit aufzeichnen, z. B. wenn sie als PIC under supervision (PICUS) agieren.

Darüber hinaus beschreibt der Abschnitt die Aufzeichnung von Co-Pilotenzeit für Flüge, die mehrere Piloten erfordern, von Cruise Relief Copilot und von Instruction time, wenn diese von einem autorisierten Instruktor zertifiziert wurde. Er enthält auch Bestimmungen für die Aufzeichnung der PICUS-Zeit (Pilot in Command Under Supervision), die es Co-Piloten ermöglicht, PIC-Zeit aufzuzeichnen, wenn sie alle PIC-Aufgaben erfüllen, ohne dass der eigentliche PIC eingreifen muss.

Es gibt einen Spezialfall, der die Zusammenfassung mehrerer Flüge als einzelner Flugbucheintrag erlaubt. Dieser nennt sich Series of Flights und darf nur angewendet werden, wenn mehrere Flüge direkt nacheinander, vom selben Ort aus, mit weniger als 30 Minuten Zeit dazwischen, durchgeführt werden.


AMC1 FCL.050 (c) Format der Aufzeichnungen

Dieser Abschnitt des AMC1 legt die Formatanforderungen für die Aufzeichnung von Flug- und FSTD-Details fest.

Für Flüge in Flugzeugen, Hubschraubern und Motorflugzeugen müssen die Piloten ein Flugbuchformat verwenden, das auch elektronisch sein kann und alle erforderlichen Daten enthält. Für Segelflugzeuge, Ballone und Luftschiffe ist ein Format zu verwenden, das die für diesen Betrieb relevanten Informationen enthält.

Ein wichtiger Punkt, der in diesem Abschnitt geregelt ist, ist die klare Trennung von FSTD- Sessions. Die Session-Zeit muss separat aufgezeichnet werden und darf nicht mit der Flugzeit zusammengerechnet werden.

Im kommerziellen Linienverkehr dürfen die Flugdaten vom Operator elektronisch aufgezeichnet werden. Der Operator muss dem Piloten auf Anfrage jederzeit Zugang zu diesen Aufzeichnungen gewähren und die verwendete Software muss alle Anforderungen von AMC1 FCL.050 erfüllen.


AMC1 FCL.050 (d) - (h)

Gemäss Abschnitt (d) des AMC1 müssen Inhaber von Pilotenlizenzen jeden durchgeführten Flug in Flugbüchern aufzeichnen, um ihre Flugerfahrung dauerhaft zu dokumentieren. Piloten, die verschiedene Luftfahrzeugkategorien fliegen, z. B. Flugzeuge und Hubschrauber, wird empfohlen, für jede Kategorie ein eigenes Flugbuch zu führen.

Gemäss Abschnitt (e) sollten Flugbucheinträge unverzüglich nach den Flügen vorgenommen werden. Die Eintragungen müssen mit Tinte oder dokumentenechtem Stift erfolgen, wenn es sich um Aufzeichnungen auf Papier handelt, oder in einem zertifizierten elektronischen Format, das von den Behörden akzeptiert wird, wenn es sich um elektronische Aufzeichnungen handelt. Abschnitt f) schreibt vor, dass die Flugdaten in die entsprechenden Spalten des Flugbuchs einzutragen sind, und dass „Serien von Flügen“ am selben Tag als ein einziger Eintrag erfasst werden können.

Abschnitt (g) legt fest, wie die Flugzeit für verschiedene Luftfahrzeugkategorien aufgezeichnet werden sollte. Es lohnt sich, einen Blick auf unseren speziellen Glossareintrag über die Definition von Flugzeit für verschiedene Luftfahrzeugkategorien zu werfen. Abschnitt (h) besagt, dass bei Betrieb mit mehreren Piloten ein Pilot vom Operator vor dem Flug als PIC bestimmt werden muss und dieser Pilot dann die PIC-Zeit aufzeichnet. Die als PICUS oder SPIC aufgezeichnete Flugzeit muss vom PIC oder bei Flugbüchern in Papierform von einem Ausbilder in der Spalte „Bemerkungen“ bestätigt werden.


AMC1 FCL.050 (i)

Während dieser Abschnitt der AMC1 hauptsächlich bereits erwähnte Punkte wiederholt, kann man einige interessante Informationen zwischen den Zeilen herauslesen. So wird zum Beispiel deutlich, dass eine Unterscheidung zwischen SE- und ME-Zeit nur im Single-Pilot Betrieb gemacht werden muss.

Der Wortlaut dieses Abschnitts macht auch deutlich, dass die Einträge in UTC erfolgen sollten, was auch unserer Empfehlung entspricht. Einige Piloten, die nur regional fliegen, erfassen ihre Einträge manchmal in Ortszeit (LT), und die zuständigen Behörden akzeptieren diese Aufzeichnungen in der Praxis meist.


AMC1 FCL.050 (i) (10) und GM1 FCL.050: Bemerkungs-Spalte 12

Der Abschnitt über die Verwendung der Spalte 12 „Bemerkungen“ im Flugbuch enthält einige Beispiele für Einträge. Diese Spalte kann nach dem Ermessen des Piloten für die Aufzeichnung von Flugdetails verwendet werden, erfordert aber gleichzeitig bestimmte Einträge, wie z. B. Einzelheiten zu Skill Tests und Proficiency Checks oder Unterschriften vom CMD oder Instruktoren.

Die Liste der Beispiele ist keineswegs abschliessend und überlässt es dem Piloten zu entscheiden, was zu erfassen ist. Auch die in anderen Abschnitten in Part-FCL oder auch anderen Regulatorien geforderten Daten wie geflogene Variante oder Flüge in der Rolle des Examiners, um nur einige zu nennen, sind nicht ausdrücklich aufgeführt. Dies führt zu uneinheitlichen Einträgen und Abweichungen in den Flugbuchaufzeichnungen, was die Überprüfung der Erfahrung erschwert.

Mit den einheitlichen Flight Markers von capzlog.aero stellst du sicher, dass alle relevanten Informationen einheitlich erfasst werden und auswertbar sind. Das macht dein Flugbuch rechtssicher für behördliche und betriebliche Zwecke.

Die Piloten sind auf sich allein gestellt, um zu entscheiden, welche Aktivitäten aufgezeichnet werden müssen. Mit capzlog.aero wird diese Aufgabe jedoch zum Kinderspiel.
Die Piloten sind auf sich allein gestellt, um zu entscheiden, welche Aktivitäten aufgezeichnet werden müssen. Mit capzlog.aero wird diese Aufgabe jedoch zum Kinderspiel.

Implizite Anforderungen

Einige der aufzuzeichnenden Felder sind explizit in AMC1 FCL.050 Aufzeichnung der Flugzeit aufgeführt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Datenelementen, die implizit durch Bedingungen in Part-FCL, Part-SPO, Part-SPA, Part-ORO, Part-NCC, Part-NCO und Part-CAT definiert sind.

Bereits innerhalb von AMC1 FCL.050 gibt es erhebliche Inkonsistenzen. So müssen zur Einhaltung der PAX-Recency gemäss FCL.060 Starts, Anflüge und Landungen auf Flugzeugen oder FSTDs gezählt werden. Es wird aber absolut nirgends erwähnt, dass Landungen für FSTD-Sessions überhaupt zu erfassen sind.

Ein weiteres Beispiel ist die Anrechnung von Erfahrungswerten bei der Verlängerung von Class Ratings. So können sich z. B. Inhaber eines SEP (Land) und eines SEP (Sea) Class Ratings bestimmte Werte wie Flugzeit, Starts und Landungen aus den beiden Kategorien gegenseitig anrechnen. Dies ist jedoch nicht möglich ohne eine klare Definition, wie z. B. die Flugzeit eines Fluges, der von Land startet und auf dem Wasser landet, kategorisiert und aufgezeichnet werden soll und wie die Zeit den Class Ratings zuzuordnen ist.

Ein drittes Beispiel ist die Notwendigkeit, dass Instruktoren nachweisen müssen, dass sie mindestens 25 Soloflüge beaufsichtigt haben, um Flugschülern die Berechtigung zu erteilen, erste Soloflüge durchführen zu dürfen. Der restricted FI muss die Anzahl der beaufsichtigten Soloflüge verfolgen und nachweisen.

In Part-SPO gibt es verschiedene Operationen, für die der Pilot eine gewisse Recency erfüllen muss. Die geforderten Werte sind in der Bedingung oft sehr konkret formuliert. Die Behörden überlassen es dann aber gerne dem Piloten, die Bedingungen auszuwerten, wenn keine Daten zur Verfügung stehen, weil nirgendwo erwähnt wurde, dass diese Daten überhaupt erhoben werden müssen.

In den Vorschriften für den kommerziellen Linienbetrieb, insbesondere bei Multi-Pilot Operations, ist eine ganze Reihe von zusätzlichen Werten zu erfassen, die in dem dargestellten expliziten Format ebenfalls nicht erwähnt werden. Dazu gehören z.B. die Informationen, die im Zusammenhang mit LIFUS, OPC, LPC, EBT oder in Augmented Crews aufgezeichnet werden müssen. Dasselbe gilt für Hubschraubereinsätze, bei denen die Anforderungen an die Erfassung von Zyklen, Tag- und Nacht-Aufteilung, Fracht- oder Personeneinsätze, Seillängen, Gebirgseinsätze usw. in AMC1 in keiner Weise definiert sind.

Müssen Linienpiloten ein persönliches Flugbuch führen?

In der kommerziellen Luftfahrt herrscht eine giftige Mischung aus Unklarheit über die Verantwortung des Operators für die Führung des Flugbuchs einerseits und den impliziten Bedingungen, die eine sorgfältige und detaillierte Aufzeichnung der Daten erfordern, andererseits. Mehr Informationen über Flugbücher für Airline-Piloten.

Die Spezialisten und Experten von capzlog.aero überwachen und verarbeiten die Informationen aus den Regulatorien ständig, damit du die richtigen Informationen immer dann zur Hand hast, wenn du sie brauchst - direkt im digitalen Flugbuch.

Commission regulation (EU) Nr. 1178/2011 (Air crew) inkl. 2018/395 & 2018/1976

Commission regulation (EU) Nr. 965/2012 (Air operations)


Signaturen

Bestimmte Eintragungen im Flugbuch müssen gemäss den rechtlichen Vorgaben unterschrieben werden. Dies gilt jedoch für weit weniger Situationen, als allgemein angenommen wird.

Auch hier muss man verschiedene Vorschriften lesen, um herauszufinden, welche Einträge gegengezeichnet werden müssen. In der Praxis gibt es auch DTOs und ATOs, die zusätzlich zu den FCL-Vorgaben eigene, weitergehende Anforderungen definieren und umsetzen.

Der Vollständigkeit halber haben wir im Folgenden die ausdrückliche Erwähnung von Signaturen in AMC1 FCL.050 (englische Originalsprache) aufgeführt:

  • AMC1 FCL.050 (b) (1) (ii) the applicant for, or holder of, a pilot licence may log as PIC time all solo flight time, flight time as SPIC and flight time under supervision provided that such SPIC time and flight time under supervision are countersigned by the instructor;
  • AMC1 FCL.050 (b) (1) (v) a co-pilot acting as PICUS on an aircraft on which more than one pilot is required under the type certification of the aircraft or as required by operational requirements provided that such PICUS time is countersigned by the PIC;
  • AMC1 FCL.050 (i) (8) (ii) SPIC/PICUS countersigned by PIC/FI in remarks column
  • AMC1 FCL.050 (i) (10) (iv) name and signature of instructor if flight is part of an SEP or TMG class rating revalidation;
  • AMC1 FCL.050 (i) (10) (v) for multi-pilot operations in single-pilot helicopters, the form of operation, name and signature of the examiner conducting the skill test or proficiency check or operator proficiency check, and the name of the operator in the case of the operator proficiency check.
  • AMC1 FCL.135.A and H LAPL(A) (b) In order to extend the privileges to another variant within a class, the pilot shall either undertake differences training or do a familiarisation. The differences training shall be entered in the pilot’s logbook or into an equivalent record and be signed by the instructor.
  • AMC1 FCL.710.A (e) The differences training or the proficiency check in that variant shall be entered in the pilots’ logbook or equivalent record and signed by the instructor or examiner as appropriate.
  • AMC1 FCL.720.A (d) When so determined in the OSD, the exercise of the privileges of a type rating may be initially limited to flight under the supervision of an instructor. The flight hours under supervision shall be entered in the pilots' logbook or equivalent record and signed by the instructor. The limitation shall be removed when pilots demonstrate that the hours of flight under supervision required in the OSD have been completed.

Muss ich meine Dual Flüge unterschreiben lassen?

Normale Ausbildungsflüge werden mit der Piloten-Funktion Dual aufgezeichnet und erfordern keine Unterschrift des Fluglehrers. Die erste Unterschrift ist dann erforderlich, wenn du deinen ersten Alleinflug absolvierst.


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